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Die Praxis

Privatpraxis und Selbstzahler

Gesetzlich Versicherte sind bei mir herzlich willkommen. Die Behandlung bezahlen sie selbst. Warum das so ist, erkläre ich hier.

Begriffe

Wer die Rechnung bekommt

  • Kassenpraxis

    Eine Ärztin mit Kassenzulassung rechnet die Behandlung gesetzlich Versicherter direkt mit der Krankenkasse ab. Sie zeigen Ihre Versichertenkarte und bekommen keine Rechnung.

  • Privatpraxis

    Eine Praxis ohne Kassenzulassung. Ich stelle für jede Behandlung eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Privatversicherte und Beihilfeberechtigte reichen sie bei ihrer Versicherung oder Beihilfestelle ein.

  • Selbstzahler

    Sie bezahlen die Rechnung selbst, ohne dass eine Versicherung sie übernimmt. So behandle ich gesetzlich Versicherte.

Bedarfsplanung

Warum es nur wenige Kassensitze gibt

Wie viele Ärztinnen und Ärzte sich mit Kassenzulassung niederlassen dürfen, legen nicht die Ärzte selbst fest. Das regelt die Bedarfsplanung: Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen bestimmen gemeinsam für jedes Gebiet, wie viele Kassensitze es je Fachrichtung gibt. Für Hautärzte ist dieses Gebiet der Landkreis.

Gilt ein Gebiet als ausreichend versorgt, kommen keine neuen Kassensitze hinzu. Ein Sitz wird erst wieder frei, wenn eine Kollegin oder ein Kollege ihn abgibt. In Überlingen gibt es zwei hautärztliche Kassensitze.

Eine Privatpraxis braucht keinen Kassensitz. Die Ausbildung ist dieselbe: Ich bin Fachärztin für Dermatologie wie meine Kolleginnen und Kollegen in den Kassenpraxen. Anders ist nur, mit wem ich abrechne.

Gesetzlich versichert

Was das für Sie bedeutet

Sie bekommen nach der Behandlung eine Rechnung nach der GOÄ und bezahlen sie selbst. Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet sie in der Regel nicht. Eine Ausnahme ist nur mit ihrer vorherigen Zustimmung möglich. Eine private Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil, fragen Sie dort am besten vorher nach.

Medikamente verschreibe ich auf einem Privatrezept, Sie bezahlen sie in der Apotheke. Laboruntersuchungen und feingewebliche Befunde rechnet das Labor ebenfalls privat ab.

Möchten Sie lieber über Ihre Krankenkasse behandelt werden, ist eine Kassenpraxis der richtige Weg. Bei der Suche nach einem Termin hilft die Terminservicestelle unter der Nummer 116 117.

Aus der Schweiz

Patientinnen und Patienten aus der Schweiz

Für Sie gilt dasselbe wie für Selbstzahler aus Deutschland: Sie bekommen eine Rechnung in Euro nach der GOÄ und bezahlen sie selbst.

Die Grundversicherung übernimmt geplante Behandlungen im Ausland grundsätzlich nicht, nur Notfälle. Manche Zusatzversicherungen erstatten ambulante Behandlungen im Ausland ganz oder teilweise. Ob Ihre dazugehört, sagt Ihnen Ihre Versicherung. Dort reichen Sie auch die Rechnung ein.

Kosten

Für alle dieselbe Gebührenordnung

Die GOÄ gilt für jede privatärztliche Behandlung, egal wie Sie versichert sind. Als Selbstzahler bezahlen Sie deshalb dasselbe wie Privatversicherte.

Die voraussichtlichen Kosten nenne ich Ihnen, bevor wir mit einer Behandlung beginnen.

Termin vereinbaren

Beginnen wir mit einem Gespräch.

Buchen Sie Ihren Termin online über Doctolib oder rufen Sie in der Praxis an. Sie müssen den Namen der Behandlung nicht kennen. Erzählen Sie mir, was Sie beschäftigt, den passenden Weg finden wir gemeinsam.

P.S. Wenn Sie lieber anrufen möchten, ist mein Team gern für Sie da.