Ästhetik · Gesicht & Verjüngung
Augenpartie-Straffung per Erbium-Laser
„Meine Lider wirken schwerer, und um die Augen bleiben feine Fältchen.“
Die mittlere Stufe: Der fraktionierte Erbium-Laser erneuert die Haut an Ober- und Unterlid, mit wenigen Tagen Ausfallzeit.

Auf einen Blick
- Wirkweise
- Erneuert die obere Hautschicht, regt Kollagen an
- Dauer
- ca. 30–45 Minuten
- Ausfallzeit
- ca. 3–5 Tage, dezente Krusten, 1–2 Tage leichte Schwellung
- Wirkung ab
- nach der Abheilung, zunehmend über Wochen
- Sitzungen
- 1–3
- Betäubung
- Betäubungscreme und Kühlluft
- Preis
- ab 350 €
Alle Angaben sind Richtwerte. Was für Ihre Haut gilt, bespreche ich mit Ihnen vor jeder Behandlung.
Worum es geht
Die Haut um die Augen ist dünn und arbeitet den ganzen Tag. Mit den Jahren verliert sie Spannkraft: Das Oberlid wird schwerer, unter den Augen bilden sich feine Knitterfältchen, die Haut wirkt müde. Reicht eine sanfte Laserstraffung nicht mehr aus, ist eine Operation aber noch kein Thema, liegt der fraktionierte Erbium-Laser genau dazwischen.
Für die Augenpartie gibt es bei mir drei Laserstufen. Die sanfte Straffung arbeitet nur mit Wärme und verletzt die Oberfläche nicht. Der CO₂-Laser wirkt am stärksten, bringt aber auch die längste Ausfallzeit. Der Erbium-Laser verletzt die obere Hautschicht leicht, in vielen feinen Punkten. Die Haut erneuert sich von dort aus und bildet neues Kollagen.
Ich behandle Ober- und Unterlid. Nach der Behandlung bilden sich für einige Tage dezente Krusten, in den ersten ein bis zwei Tagen ist die Augenpartie leicht geschwollen. Nach etwa drei bis fünf Tagen sind Sie in der Regel wieder gesellschaftsfähig. Für ein gutes Ergebnis braucht es meist ein bis drei Behandlungen.
Während der Behandlung tragen Sie einen Augenschutz. Mögliche Risiken sind vorübergehende Rötungen, selten Pigmentverschiebungen, vor allem wenn die frisch behandelte Haut Sonne bekommt. Welche Stufe zu Ihrer Haut passt, entscheide ich nach der Untersuchung.
So läuft es ab
- 01Untersuchung der Lider und der Augenpartie
- 02Klärung, welche Laserstufe oder ob eine Operation besser passt
- 03Betäubungscreme, Augenschutz und Laserbehandlung mit Kühlluft
- 04Pflege und Verhaltenstipps für die Heilungstage
- 05Kontrolle und, wenn nötig, weitere Sitzungen nach einigen Wochen
Auf Wunsch behandle ich direkt nach dem Gespräch am selben Termin, wenn es medizinisch passt.
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich der Erbium-Laser von der sanften Laserstraffung?
Die sanfte Straffung arbeitet nur mit Wärme unter der Oberfläche, Sie haben danach praktisch keine Ausfallzeit. Der Erbium-Laser verletzt die obere Hautschicht leicht und erneuert sie. Das wirkt deutlicher, Sie müssen aber mit einigen Tagen Krusten und Schwellung rechnen.
Wie lange ist die Ausfallzeit?
Rechnen Sie mit etwa drei bis fünf Tagen. In den ersten ein bis zwei Tagen ist die Augenpartie leicht geschwollen, danach lösen sich feine Krusten. Danach lässt sich eine leichte Rötung meist gut abdecken.
Tut die Behandlung weh?
Ich trage vorher eine Betäubungscreme auf und kühle während der Behandlung mit kalter Luft. Die meisten spüren ein Wärmegefühl und ein leichtes Prickeln, das gut auszuhalten ist.
Hilft der Erbium-Laser bei Schlupflidern?
Bei leichten Schlupflidern kann er die Haut sichtbar straffen. Bei deutlichem Hautüberschuss am Oberlid ist die operative Oberlidstraffung der verlässlichere Weg.
Kann ich im Sommer behandeln lassen?
Ja, mit Vorsicht. Die frisch behandelte Haut darf einige Wochen keine direkte Sonne bekommen. Sonnenbrille und konsequenter Sonnenschutz sind wichtig, gerade bei Sonne auf dem Wasser.
Welche Risiken gibt es?
Häufig sind vorübergehende Rötung, Schwellung und Krusten. Selten kann die Haut nach Sonne dunkler oder heller werden. Ihre Augen sind während der Behandlung durch einen speziellen Schutz abgedeckt.
Was kostet die Behandlung?
Die Behandlung beginnt bei mir ab 350 €. Der genaue Betrag hängt davon ab, ob ich Ober- und Unterlid behandle und wie viele Sitzungen nötig sind. Ich rechne nach der GOÄ ab und nenne Ihnen die Kosten nach der Untersuchung. Ästhetische Behandlungen übernehmen die Krankenkassen nicht.
Kosten und Abrechnung
Ich führe eine reine Privatpraxis. Ich behandle Privatpatienten und Selbstzahler und rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Mit den gesetzlichen Krankenkassen kann ich nicht abrechnen.
Die Kosten nenne ich Ihnen nach der Untersuchung, bevor wir mit einer Behandlung beginnen.
